Von Katharina Schuster am 25. August 2020

kessler&partner übernimmt die Kommentierung diverser BGB- und GmbHG-Normen in den Dr. von Göler Anwaltskommentaren

kessler&partner ist jetzt Teil des Autorenteams der Dr. von Göler Anwaltskommentare. Diese online Anwaltskommentare bieten praxisorientierte Kommentierungen zum Gesetz und geben konkrete Hilfestellungen an die Hand. Die Autorenteams der Dr. von Göler Anwaltskommentare bestehen aus teilweise überragend qualifizierten und äußerst renommierten Anwälten.

Dr. Arvid Siebert und Katharina Schuster haben die erste Kommentierung betreffend § 706 BGB (Beiträge der Gesellschafter) bereits online veröffentlicht. Diese beschäftigt sich damit, was unter dem Begriff des „Beitrags“ eines Gesellschafters zu verstehen ist, der seine Verankerung grundsätzlich im Gesellschaftsvertrag hat. § 706 BGB selbst regelt nämlich keine Beitragspflichten, sondern gibt (z.T. leider praktisch wenig relevante) Auslegungsregeln an die Hand, wenn die Höhe der zu leistenden Beiträge nicht festgelegt wurde. Die Autoren legen die  Abgrenzungsschwierigkeiten dar und geben einen Ausblick auf den in den Startlöchern stehenden Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), der noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden soll.

Die Kommentierung finden Sie hier, weitere Kommentierungen werden zeitnah folgen.