Von Dr. Josef Sommer am 17. März 2020

Coronavirus und Krisenbewältigung

Unabhängig davon, ob es sich um kleine, mittlere (KMU) oder große Unternehmen handelt, sind eine enorme Vielzahl von Unternehmen von Umsatzausfällen in Folge der Corona-Krise betroffen. Die darauffolgende Liquiditätskrise kann sehr schnell zur Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz eines Unternehmens führen. kessler&partner hat Strategien (k&p-tools) entwickelt, um Unternehmen in der gegenwärtigen Situation rasch und effizient zu helfen.

Die k&p-tools können auf die Belange jedes einzelnen Unternehmens zugeschnitten werden.

Der „Werkzeugkasten“ von k&p enthält u. a. folgende Bestandteile:

– Reduzierung der Personalkosten, insbesondere bei lohnintensiven Unternehmen, durch Urlaubs- und Überstundenabbau, Anordnung/Vereinbarung von Betriebsurlaub, Beantragung von Kurzarbeitergeld etc.;

– rechtliche Beratung zur Einrichtung des Heimarbeitsplatzes/Home-Office;

– Beantragung von staatlichen Hilfs- bzw. Überbrückungskrediten über die Hausbank bei der KfW;

– Vereinbarung von Stundungen mit Gläubigern, insbesondere auch Finanzämter und Krankenkassen;

– Prüfung, ob im Verhältnis zu bestimmten Gläubigern die Geschäftsgrundlage in Fortfall geraten ist, und zwar in Folge der bestehenden Pandemie;

– Klärung der Thematik, ob mit bestimmten Großgläubigern, wie gewerblichen Vermietern Erlass- gegebenenfalls auch Stundungsregelungen vereinbart werden können;

– Überprüfung des eigenen Inkassos;

– Beratung des Unternehmers darüber, ob eine Fortführung des Unternehmens unter Inkaufnahme weiterer Verschuldung, gegebenenfalls auch unter persönlicher Haftungsübernahme, vorzugswürdig ist gegenüber der Alternative einer Insolvenz, die auch in einen Insolvenzplan mit Entschuldung münden könnte. Diese Frage stellt sich insbesondere bei Unternehmen in haftungsbeschränkter Form, wo der Unternehmer nicht ohnehin bereits für „Alles“ haftet, sondern noch die Wahl hat, ob er weitere Kredite, gegebenenfalls mit persönlicher Haftung, aufnehmen will.

Ihre Ansprechpartner bei kessler&partner

Für all diese Themen stehen Ihnen im Büro kessler&partner die erfahrenen Anwälte Dr. Arvid Siebert, Dr. Sudbrink, Luis Guijarro, Katharina Schuster, Lennart Matzke, Jan-Philipp Lautebach, Karin Grün und Bettina Oltmann zur Verfügung. Zu allen steuerlichen Themen beraten Sie unsere ebenso erfahrenen Steuerberater Dr. Josef Sommer und Arvind Datta.

Es ist eine telefonische Beratung ebenso möglich wie eine Beratung per Videokonferenz. Wenn weitere Ihrer Unternehmensberater dabei sein sollen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.), bietet sich insbesondere eine durch uns zu organisierende Telefon- oder Videokonferenz an. Unter Wahrung aller sinnvollen Vorsichtsmaßnahmen führen wir auch weiterhin persönliche Besprechungen (auch ohne Händeschütteln und mit gebührendem Abstand). Denn wir wollen keinen Unternehmer in der Krise alleine lassen.